07.02.2017, Bianka Wandersleb
Verfassungsfeindlich, aber harmlos, so die Begründung des BVG über den abgelehnten Verbotsantrages der NPD. Ein jahrelanges Verbotsverfahren nahm so sein Ende, Jahre, in denen die NPD zwar an Bedeutung verlor, das Gedankengut aber in anderen Organisationen und Parteien weitergetragen und verbreitet wird; wer braucht schon die NPD, wenn es die AfD gibt? Trotzdem hat mich die Begründung nicht überzeugt ...