30.01.2017, Petra Pau (MdB)
Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen. Ich war in Karlsruhe dabei. Das Urteil in Kurzfassung: Die NPD ist programmatisch und de facto verfassungswidrig. Aber als Partei ist sie ist zu schwach, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung tatsächlich außer Kraft zu setzen. Anders, als von den 16 Bundesländern 2013 beantragt, wird die NPD daher nicht verboten.