08.08.2016
Christa Horstmann
Erschienen in: Märkische Linke (LINKE Ostprignitz-Ruppin, Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)

Verwaltungsstrukturreform auf den Weg gebracht

Neuruppin

Am 13. Juli 2016 hat der Landtag in Potsdam das »Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform 2019« beschlossen. 45 Abgeordnete stimmten mit Ja, 35 mit Nein und 7 enthielten sich der Stimme.
Unser Redaktionsmitglied Christa Horstmann sprach dazu mit Thomas Domres, MdL und parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE.
Genosse Domres, das »Leitbild« wurde durch den Landtag Brandenburg beschlossen. Wie geht es nun weiter, welche Schritte sind jetzt notwendig?
Thomas Domres: Nun werden die notwendigen einzelnen Gesetze zur Umsetzung des Leitbildes für eine Verwaltungsstrukturreform erarbeitet. Da sind in erster Linie die Ministerien gefragt, die jetzt die Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Funktionalreform I (Kommunalisierung von Landesaufgaben) sowie das Kreisneugliederungsgesetz erarbeiten müssen. Hinzu kommt, dass ja auch an der Funktionalreform II (Aufgabenübertragung von den Landkreisen auf die Gemeinden) weiter gearbeitet werden muss. Schlussendlich bedarf es Veränderungen an Gesetzen wie z.B. beim Finanzausgleichsgesetz, der Kommunalverfassung und beim Kommunalwahlgesetz, um nur einige zu nennen.
Wir wollen auch diese Gesetze in einem offenen und transparenten Verfahren erarbeiten, und es wird eine Vielzahl von Abstimmungsprozessen und Anhörungen von Beteiligten und Betroffenen durch Regierung und Parlament geben.
Ein Kreisneugliederungsgesetz soll, so sieht es das Leitbild vor, noch vor der Sommerpause 2017 beschlossen werden.


Wie wird die Umsetzung praktisch und konkret gestaltet? Was wird sich für den Bürger ändern?
Thomas Domres: Es verbessert sich etwas für die Bürgerinnen und Bürger. Es werden Bürgerservicebüros in den Kommunen eingerichtet, wo die Dinge, die man mit dem Landkreis zu klären hat, direkt vor Ort erledigt werden können. Unser Ziel ist es, dass nach der Reform Bürgerinnen und Bürger noch seltener, besser gar nicht mehr, zur Kreisverwaltung fahren müssen als es schon jetzt der Fall ist. Bis dahin wird sich für die Bürgerinnen und Bürger erst einmal nichts ändern.
Erst wenn die Gesetze im Landtag beschlossen und gegebenenfalls vom Landesverfassungsgericht überprüft sind, werden die Kreisverwaltungen und die Kreistage an die Umsetzung der Gesetze gehen. Ausschließlich die Kreistage bzw. andere kommunale Entscheidungsgremien werden über die Struktur der Kreisverwaltungen, über Verwaltungsstandorte, über den Bestand der Sparkassen und anderer kommunaler Einrichtungen und Betriebe entscheiden.
Im Jahr 2019 sollen die neuen Kreistage in der neuen Struktur gewählt werden. Bis dahin muss noch viel diskutiert werden, z.B. wie die ehrenamtliche Kreistagsarbeit effektiv gestaltet werden kann. Hier sind noch viele Ideen gefragt.