Bodenschutz für Landwirtschaft
21. März fand der Landschaftstag in Blumberg statt
Immer mehr landwirtschaftliche Flächen werden für andere Vorhaben wie zum Beispiel Siedlungsbau, Infrastruktur, Ausgleichsflächen verwendet. Weil das so ist, geht die Quadratmeterzahl des zu bewirtschaftenden Bodens zurück und damit die landwirtschaftliche Fläche. Deshalb war dieses Thema auch ein stark diskutiertes beim Landschaftstag der Barnimer Feldmark am 21. März in Blumberg.
Es gibt politische Diskkussionen um ein so genanntes Bodenschutzgesetz. Das läuft darauf hinaus, dass Flächen für die Landwirtschaft geschützt werden. Dagegen steht zurzeit das EU-Recht. Gegenwärtig sucht auch die Landwirtschaftsministerkonferenz der deutschen Bundesländer nach Lösungen.
Eine Möglichkeit wäre in Brandenburg zum Beispiel, dass in das Raumordnungsgsetz (die gesetzliche Regelung, die Landesplanung festlegt) ein verstärktes Abwägungsgebot aufnehmen, ob und unter welchen Bedingungen landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen werden können. Heute ist es so, dass landwirtschaftliche Flächen so genannte Freilandflächen sind, die ohne weitergehende Abwägungsgebote umgewidmet werden können. Das sollte im Interesse der Landwirtschaft verändert werden. Es sollte dazu führen, dass landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten bleibt.