Miete mindern? Wie soll das gehen?
Der Wetteraukreis hat im Juli 2014 mit dem Jobcenter Vereinbarungen zur Kostensenkung abgeschlossen, Besonders bei den kosten für Unterkunft und Heizung soll gekürzt werden.
Hartz4- und Sozialhilfeberechtige dürfen nicht jede Wohnung anmieten. Die Miete ist nach oben gedeckelt.
Seit im Juli 2014 Kostensenkungen vereinbart wurden, laufen beim Jobcenter so genannte "Mietminderungsverfahren". Es wird systematisch nachkontrolliert, ob die Miete über der vom Wetteraukreis festgestzten Mietobergrenze liegt. Übersteigt die Miete diese Obergrenze auch nur um wenige Euro, werden Betroffene aufgefordert, innerhalb eines halben Jahres in eine billigere Wohnung umzuziehen.
Finden die Menschen keine preisgünstigere Wohnung, müssen sie zukünftig einen Teil der Miete aus ihrer schmalen Grundsicherung zahlen.
Datenbasis für Mietobergrenzen offenlegen!
Die Mietobergrenzen des Wetteraukreises sind eine Farce. Teilweise werden heute niedrigere Mieten angegeben als 2005. Im Ostkreis sind Familien mit Kindern besonders benachteiligt, weil für sie die Obergrenzen stark abgesenkt worden sind. Welche Daten hat der Wetteraukreis für die Berechnungen zu Grunde gelgt? Bisher wurden die Erhebungen geheim gehalten. DIE LINKE. im Kreistag fordert eine Offenlegung. Eine demokratische Kontrolle ist dringend nötig!
Wohnungsnot
1991 gab es in Hessen noch 205.907 Sozialwohnungen. 2011 waren es nur noch 123.028.
Die Landesregierung gestand auf eine kleine Anfrage der linken Landtagsfraktion ein, dass in Hessen 2012 mehr als 40.000 Haushalte nicht mit Sozialwohnungen versorgt werden konnten - obwohl sie Anspruch hätten.
Eine Studie des Prestel-Instituts kam 2012 zu dem Ergebnis, dass hessenweit sogar 280.000 Sozialwohnungen fehlen!