Aktuelles aus den Ausschüssen des Kreistages
Leider lag der Redaktionsschluss dieser Ausgabe vor dem Kreistag, der am 10.12.2014 stattfindet. Aus diesem Grund möchten wir heute über Kreisangelegenheiten berichten, die in den Ausschüssen behandelt wurden und nicht in den Kreistag kommen.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik befasste sich mit einem Grundstückstausch zwischen der Stadt Mittweida und dem Landkreis Mittelsachsen.
Der Landkreis ist Eigentümer einer Unzahl von Immobilien. Das von unserer Fraktion zum Dezemberkreistag 2010 geforderte Immobilienkonzept ist durch die Landkreisverwaltung immer noch nicht realisiert worden. Die letzte Meldung von Seiten des Landratsamtes war, dass es in Arbeit wäre und im Februar/März des Jahres 2013 vorliegen soll. Das ist jetzt 1,5 Jahre über der Zeit. Wir hoffen, dass im Zuge der Eröffnungsbilanz nun endlich etwas geschieht. Aber auch die Eröffnungsbilanz zieht sich immer mehr in die Länge. Es kann sein, dass durch die Situation des Schlosses Wechselburg die Bewertung erschwert ist. Dies darf aber keine Ausrede sein, für das Nichterbringen des geforderten Konzeptes.
Nun zum eigentlichen Thema. Der Landkreis besitzt ein Gelände im innerstädtischen Bereich von Mittweida (Lutherstraße 1). Das Gelände hat eine Größe von 4.291 m² und ist mit zwei massiven Gebäuden bebaut. Eins der Gebäude ist in Teilbereichen abrissreif. Die Immobilie wird nicht durch das Landratsamt genutzt, sondern ist vermietet an die Hochschule Mittweida. Die Kosten für den notwendigen Abriss würden sich lt. Gutachter auf 47.000 Euro belaufen. Der Verkehrswert, in welchem die Abrisskosten bereits berücksichtigt wurden beläuft sich auf 143.000 Euro.
Die Stadt Mittweida möchte dieses Grundstück erwerben, um die innerstädtische Entwicklung fortzuführen. Die Stadt Mittweida besitzt am Standort des Landratsamtes ein Areal, welches 43.564 m² groß ist. Es ist bebaut mit fünf massiven Gebäuden, die teilweise unter Denkmalschutz stehen. Zwei der Gebäude sind saniert und stehen dem Freistaat Sachsen bis 2042 zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Die drei anderen Gebäude stehen leer und sind nicht saniert. Hierdurch entstehen Kosten durch die Verkehrssicherungspflicht. Landkreiseigene Grundstücke befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft.
Der Verkehrswert beläuft sich lt. Gutachter auf 146.000 Euro. Der Landkreis möchte seine bereits vorhandenen Flächen am Verwaltungsstandort arrondieren und diesen bei Bedarf (z.B. zusätzliche Arbeitsplatzkapazitäten, Kfz-Stellplätze) weiterentwickeln. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat diesem Grundstückstausch zugestimmt.
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Nachdem in dieser Legislaturperiode bereits zwei Petitionen eingegangen sind, ist man sich einig, dass man sich neu einstellen muss, wie künftig mit Petitionen umgegangen wird. Rein formell gehören Petitionen in den Verwaltungs- und Finanzausschuss. Jedoch ist es denkbar, dass künftig ein Vertreter für das Einbringen von Petitionen das Rederecht im Ausschuss erhält. Dies bedarf jedoch einer Änderung in der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse.
Mehrausgaben im Bereich der Jugendhilfe wurden im Jugendhilfeausschuss sowie im Verwaltungs- und Finanzausschuss beraten und bewilligt. Der Mehrbedarf beläuft sich auf 942.600 Euro. Verursacht wurde er durch die Bereiche:
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Hilfen zur Erziehung
Hilfen für Volljährige
Inobhutnahme
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
In dem Haushaltsplanansatz war von einem Haushaltsrisiko in Höhe von 200.000 Euro ausgegangen. Verursacht zum einen durch die tarifbedingten Kostensteigerungen im Jahr 2014, welche sich auch auf die Angebote der leistungserbringenden Träger der freien Jugendhilfe auswirken. Zudem sind Ersatzansprüche weiterer Jugendämter (Zuzug aus anderen Landkreisen) durch nicht planbare Zuständigkeitswechsel in Höhe von 535.000 Euro zu nennen.
„Im Produkt 363301 - Hilfen zur Erziehung - verzeichnet das Jugendamt steigende Bedarfe in allen Bereichen. Die aktuell erforderlichen Mehraufwendungen liegen insbesondere in den Leistungsbereichen der sozialpädagogischen Familienhilfe, der flexiblen Hilfen zur Erziehung, wie aktivierende Familienhilfe und integrative Familienbegleitung und Vollzeitpflege. Die Jugendhilfe ist zunehmend mit Familiensystemen konfrontiert, die ihre Betreuungs-und Erziehungsaufgaben nicht
adäquat bewältigen und umfangreicher Unterstützung bedürfen. Insbesondere junge Familien sind heute schlechter in der Lage, die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen und zu befriedigen. Sie benötigen umfangreiche Anleitung zur eigenen Nachreifung bei parallel erforderlicher
Entwicklungsförderung der Kinder. Trotz aller Bemühungen gibt es dennoch Situationen, wo eine befristete oder dauerhafte Fremdunterbringung in einer anderen Familie zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen erforderlich werden. Parallel sind bei allen Betreuungsformen außerhalb der Herkunftsfamilie unter Maßgabe einer positiven Prognose weitere befähigende Maßnahmen für die Eltern erforderlich, um eine Rückkehr der Kinder zu ihren Eltern zu ermöglichen.
Im Produkt 363401 - Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahmen/Eingliederungshilfe
nach § 35a SGB VIII - steigen die Bedarfslagen besonders bei den Kindern und Jugendlichen, die aufgrund medizinischer Diagnose und festgestellter Teilhabebeeinträchtigung von seelischer Behinderung bedroht sind. Betroffene Eltern, aber auch stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zunehmend damit konfrontiert, dass die Schulen ohne zusätzliche Einzelfallhilfen über die Eingliederungshilfe nicht bereit sind, die Kinder überhaupt zu beschulen. Damit steigen die Bedarfe an Maßnahmen zur Sicherung der Teilhabe an schulischer Bildung und stellen einen immensen Kostenfaktor für den Landkreis dar. Jugendliche weisen zudem heute mit 18 Jahren im Vergleich zu früher überwiegend verzögerte Entwicklungsverläufe bis hin zu seelischen Störungen auf, so dass auch in diesem Bereich steigende Unterstützungsbedarfe vorhanden sind, um die jungen Menschen überhaupt auf den Weg in ein selbständiges und eigenverantwortetes Leben zu bringen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen/Mehreinzahlungen und Minderaufwendungen/Minderauszahlungen im Bereich Jugend und Familie sowie aus allgemeinen
Zuweisungen.“ (Auszug aus der entsprechenden Vorlage)
Am 26. November 2014 fand die Haushaltsdiskussion in der Fraktion statt. Unser Gast war wie in den vergangenen Jahren auch Herr Andreas Müller von der Finanzverwaltung des Landratsamtes. Herr Müller erläuterte an Hand einer Präsentation die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfes. Zudem hat die Fraktion im Vorfeld einen Fragenkatalog zum Haushalt erarbeitet. Diese Fragen wurden von der Verwaltung schriftlich beantwortet.
Auffallend ist die Steigerung bei den Verwaltungskosten. Dies wurde mit der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst jedoch durch Mehraufgaben übertragen durch Bund und Land begründet.
Die gesamte Dezember-Ausgabe der LinksWorte ist unter www.linksworte-mittelsachsen.de/ausgaben/88.pdf zu finden. Frühere Ausgaben sind archiviert unter www.linksworte-mittelsachsen.de/archiv.html .