05.02.2014
Redaktion
Erschienen in: Offene Worte (Virtuelle AG Offene Worte, Eberswalde, Brandenburg)

»Ich habe für Arbeitsplätze entschieden«

Interview mit Wirtschaftsminister Christoffers zur Rettungsbeihilfe für „OderSun“

Wirtschaftsminister Ralf Christoffers
Barnim/Land Brandenburg

Sie stehen in der Kritik, weil Sie 2012 für das Solarunternehmen „OderSun" mit Sitz in Fürstenwalde eine Rettungsbeihilfe gewährt haben. Was wirft man Ihnen vor?

Haushaltsuntreue. Ich habe dies in einer Stellungsnahme an den Landesrechnungshof zurück gewiesen: Die Gelder und der Haushaltstitel waren vorhanden, die Genehmigung der Europäischen Kommission lag vor – und wir hatten einen Weg gefunden, den Rückfluss eines Großteils der Rettungsbeihilfe durch ein Grundstück abzusichern.

Haben Sie gegen den Rat von Fachleuten entschieden?

Nein, es gab einen mehrwöchigen Abwägungsprozess, der dokumentiert wurde. Aber natürlich habe ich letztlich die Entscheidung getroffen: Ich habe mich für den Rettungsversuch entschieden. Es gehört zu meiner Funktion als Minister, zwischen den Für- und Gegenargumenten zu entscheiden.

Warum haben Sie Ende 2011 bei der EU-Kommission den Überbrückungskredit beantragt?

Das Unternehmen wurde 2002 gegründet, als die Modulfertigung von Solarzellen in Deutschland und Europa expandierte. Insgesamt sind seit 2005 mehr als 100 Millionen € privater Gelder in das Unternehmen geflossen. Dazu gab es bis 2008 insgesamt 13 Millionen € öffentliche Förderung.

Der Markt der Solarbranche änderte sich ab 2011, insbesondere durch die Verlagerung der Fertigung in den ostasiatischen Raum. Sollte es für Brandenburg industriepolitisch und zur Sicherung von Beschäftigung weiterhin eine Perspektive in diesem Bereich geben, haben wir im Wirtschaftsministerium darauf orientiert, dass es nicht bei der reinen Modulfertigung bleiben darf, sondern dass sich die Unternehmen zum Systemanbieter für Solartechnik entwickeln sollten.

Das heißt?

Von der Planung bis zum Recyclen und der Entwicklung von Speichermöglichkeiten sollten Unternehmen ihre Angebote erweitern.

Dazu habe ich mit Vertretern der Branche viele Gespräche geführt – im übrigen bestimmt diese Thematik heute die bundespolitische Umstrukturierung. Wir haben hier also schon vor 2 Jahren versucht, die Entwicklung einer Branche in eine Richtung mit Perspektive zu forcieren.

„OderSun" benötigte dazu einen Mit-Investor, um neue Absatzmärkte und Finanzierungen zu erschließen. Es ging um eine Überbrückung des Zeitraums von November 2011 bis März 2012. Und damit um 260 Arbeitsplätze in einer strukturschwachen Region. Für diesen Zeitraum beantragte das Unternehmen ein Darlehen.

Und Sie haben einen Überbrückungskredit gewährt?

So einfach ist das nicht. Die Europäische Kommission genehmigt so genannte Rettungsbeihilfen. Deren Sinn besteht ausschließlich darin, durch Insolvenz gefährdete Unternehmen zu retten. Es ist ein Ausnahmeinstrument, das in verschiedener Form ausgezahlt werden kann.

Ich habe für einen Kredit plädiert. Der Vorteil für das Land besteht darin, dass es sich um ein Darlehen handelt, das im Falle des sanierten Unternehmens zurück zu zahlen ist. Geht das Unternehmen dennoch in die Insolvenz, haben wir zusätzlich eine Grundstückssicherung im ersten Rang vornehmen können und die Verwertung von so genanntem „geistigen Eigentum" (z.B. Patente) für das Land gesichert.

Um welche Beträge geht es?

Bis Dezember 2011 fand ein Abwägungsprozess im Wirtschaftsministerium und der Investitions- und Landesbank (ILB) statt. In dessen Konsequenz entschied ich, dass in Brüssel eine Rettungsbeihilfe beantragt wird, wenn „OderSun" von den insgesamt benötigten 6,5 Millionen € 3,5 Millionen aus privaten Mitteln bereit stellt, 3 Millionen € sollte der Überbrückungskredit durch das Land Brandenburg betragen. Die privaten Gelder gingen bis Dezember ein. Die Landes-Unterstützung war bis zum 31. März 2012 befristet, da bis zu diesem Zeitpunkt eine endgültige Entscheidung über den Einstieg eines Investors gefallen sein sollte.

Kann denn das Land auf die Eintragung der Grundschuld zurück greifen?

Ja, hier gilt ein Absonderungsrecht des Insolvenzrechtes: Das Land erhält durch die Insolvenz des Unternehmens die Grundschuld durch den Verkauf des Grundstücks zurück. Am 16. Januar erfolgte der notarielle Verkauf mit über 3 Millionen

€. Wir rechnen damit, dass über 2,3 Millionen zurück in die Landesklasse fließen.

Ist der Versuch „OderSun" zu retten, etwas Besonderes?

Ja, weil es um 260 Beschäftigte ging. Ansonsten werden in jedem normalen Haushaltsjahr mindestens 2 Millionen € Rettungsbeihilfen an Unternehmen ausgegeben.

Natürlich muss man mit Steuergeld sorgfältig umgehen. Aber solche Entscheidungen werden nach Abwägungen getroffen. Und Prognosen müssen nicht eintreten. Ich stehe dazu, dass ich mich – bei einer real vorhandenen Chance – für die Rettung der 260 Arbeitsplätze entschieden habe. Unter der Bedingung, dass der Großteil der Rettungsbeihilfe durch Grundstückssicherung zurück fließt.

Was sprach gegen die Rettungsbeihilfe?

Bis Dezember 2011 lag nur eine begründete Absichtserklärung eines russischen Investors vor. Bis März sollten Verträge geschlossen werden.

Im Dezember fand eine Technologiebewertung durch einen Gutachter statt. „OderSun" hatte eine Technologie entwickelt, nach der Solarmodule in jede beliebige Form gebracht werden konnten. Davon versprach man sich insbesondere bei Gebäudesanierungen Absatzmärkte – im Übrigen der Hauptgrund, weshalb privates Geld in das Unternehmen floss.

Das spricht doch eigentlich für die Beihilfe ...

Umstritten war, wie zeitnah diese Technologie eingesetzt werden kann. In Deutschland ist zum Beispiel Gebäudesanierung wiederum von anderen öffentlichen Förderungen abhängig.

Also konnte die Technologie nicht zeitnah genutzt werden?

Das war das Problem. Aber zum Zeitpunkt der Entscheidung sah man die Möglichkeit. Ich musste abwägen, ob diese Chance besteht – oder die Unterstützung versagen. Zum damaligen Zeitpunkt sah ich es als richtig an, die Chance auf die Erhaltung der Arbeitsplätze zu nutzen.