28.07.2014
Micheal E. Voges, Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der Stadt­verordnetenversammlung Erkner
Erschienen in: Widerspruch (Fürstenwalde, Brandenburg)

Landesentwicklungsplan ist unwirksam

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Micheal E. Voges, Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der Stadt­verordnetenversammlung Erkner
Erkner

Berlin und Brandenburg haben verschiedene Staatsverträge über die Raumordnung geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 16. Juni 2014 die von der Landesregierung des Landes Brandenburg erlassene Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 für unwirksam erklärt. Grund: Die Landesregierung hatte vergessen, bei Erlass der Verordnung zum Landesentwicklungsplan auf das Brandenburger Landesplanungsgesetz hinzuweisen. Dort war in § 3 der Erlass der Verordnung zugelassen.


Und jede Verordnung braucht ein vom Parlament beschlossenes Gesetz, das den Erlass der Verordnung durch die Regierung erlaubt. Deshalb gibt es aktuell keinen Landesentwicklungsplan für Brandenburg mehr.


Dieser Plan hatte einen neuen Begriff geprägt: Das Zentrale-Orte-System. Das ist – kurz gefasst – ein System von Orten, die komplexe Funktionen für ihr Umland erfüllen. Die Zentralen Orte sind Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Gesamt­raum Berlin-Brandenburg und besteht aus den Elementen Metropole, Oberzentrum, Mittelzentrum und Mittelzentrum in Funktionsteilung.


Wie immer geht es auch um das Geld. Wegen der herausgehobenen Funktion erhalten sie kurz- (ein Jahr) und mittelfristig (fünf Jahre) bevorzugt Gelder vom Land zur Erfüllung ihrer zentralen Aufgaben. Die Aufgaben für das Mittelzentrum werden also durch das Land gefördert, und das fällt mit der Aushebelung des Gesetzes eigentlich weg. In Wahrheit aber sind die mittelfristigen Gelder des Landes bereits für Projekte in den „Zentren“ verplant, auch bereits für das kommende Jahr.


Die Landesregierung bleibt auf Grund des Staatsvertrags verpflichtet, den Landesentwicklungsplan wieder in Kraft zu setzen (also eine Rechtsverordnung zu erlassen – aber diesmal richtig). Deshalb regt sich aktuell in Landesregierung und im Landtag niemand so richtig auf.


Noch ein Nachsatz zu Woltersdorf und Schöneiche. Immerhin, die Messen werden neu gesungen. Die Woltersdorfer fürchten weiter, eingemeindet zu werden. Aber Schöneiche könnte auf die Idee kommen, über einen Neuzuschnitt der Mittelzentren zu verhandeln. Der LEP B-B sieht aber Mittelzentren für ein Gebiet mit cirka 30 000 Einwohnern und zentraler Verkehrsanbindung vor. Alles spricht daher weiter dafür, dass beide Gemeinden mit Erkner intensiv (!) verhandeln – um wenigstens ein Stück vom zukünftigen Kuchen abzubekommen.