Alltag im Nervenkrieg - Wie das Jobcenter Menschen schikaniert
Folge 11: Räumungsklage und keine Hilfe für Mutter und drei kleine Kinder
Eine alleinerziehende Mutter und ihre drei Kinder (8 Jahre,4 Jahre und 1 Jahr) werden fristlos gekündtigt. Verzweifelt sucht die Frau eine bezahlbareWohnungen im Rahmen der Mietobergrenzen des Wetteraukreises. Vergeblich. Es kommt zur Räumungsklage. Wer hilft jetzt? Wer ist zuständig?
Der Vermieter fordert 3000 Euro Nachzahlung für Nebenkosten. Drei aufeinanderfolgende Jahre bekam die junge Frau Nebenkostenabrechnungen mit hunderten Euro Nachzahlung. Mit der Hartz4 - Grundsicherung ist sie nicht in der Lage, diese Rechnungen zu begleichen. Muss sie auch nicht! Das Jobcenter ist gesetzlich verpflichtet, Nebenkosten in voller Höhe zu zahlen. Das gilt auch für Nachzahlungen. Doch niemand informiert die junge Frau darüber. Und niemand kontrolliert diese Abrechnungen, die viel zu hoch sind. Beratungspflicht beim Jobcenter ? Null! So kommt es zur fristlosen Kündigung. Drei Monate bleiben Zeit, eine Wohnung zu den gültigen Mietobergrenzen zu finden: 520 Euro für vier Personen. Vergeblich! Nun erwirkt der Vermieter vor Gericht eine Räumungsklage. Der Richter gewährt nochmal drei Monate Zeit. Doch die verzweifelte Wohnungssuche endet ergebnislos. Die Frau bittet das Jobcenter um Übernahme der Schulden. Sie will die Zwangsräumung abwenden. Jetzt endlich regaiert das Amt: Wenn der Vermieter die Kündigung zurück zieht, soll ein Darlehn gewährt werden. Ein Darlehn! Nicht die Übernahme der Nebenkostenabrechnung! Doch der Vermieter will Blut sehen. Er lehnt ab. Die Frau sucht Hilfe bei der Stadt Friedberg. Dort sagt man ihr, dass es keine Notunterkünfte gebe. Zwei Tage vor der Räumung könne sie wieder kommen. Erst einen Tag vor der Zwangsräumung organisiert man eine Notlösung in einer Flüchtlingsunterkunft. Endlich kehrt sich das Blatt. Im Kindergarten klagt sie ihr Leid einer anderen Mutter. Einige Tage später hält sie überglücklich einen Mietvertrag in den Händen. Doch das Jobcenter Wetterau lehnt den Vertrag ab. Die Miete liegt über der Obergrenze. Dabei kann in Notlagen die Mietobergrenze überschritten werden! Laut Jobcenter um 30 Euro. Aus Mitleid lässt der neue Vermieter bei der Miete nach, damit sie nur 30 Euro über der Mietobergrenze liegt. Wieder weigert sich das Jobcenter zu genehmigen! Welch ein Glück: Der Vermieter senkt nochmals die Miete. Schön das es noch soziale Menschen gibt!