Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt
Endlich ist er da: der bundesweit erste Erlass, der Opfern rechter Gewalt ein Bleiberecht sichern soll. Dabei geht es nicht, wie die AfD gleich tönte, um die Aushebelung des Aufenthaltsrechts. Das Ziel ist, vollziehbar Ausreisepflichtigen, die Opfer einer rechten Gewaltstraftat geworden sind, zu einem Bleiberecht zu verhelfen, indem auf der Grundlage des geltenden Rechts alle Ermessensspielräume genutzt werden.
Angesichts der steigenden Zahl von rassistisch motivierten Gewalttaten auch in Brandenburg – allein 2016 wurden hier bis einschließlich September 70 Körperverletzungen registriert – ist dies ein starkes Bekenntnis des Landes, gerade denjenigen Opfern beizustehen, die nach der Flucht vor Krieg und Gewalt unseres besonderen Schutzes bedürfen. Ich möchte nicht, dass irgendjemand in Brandenburg in Angst leben muss. Dazu braucht es eine handlungsfähige Polizei und eine entschlossene Justiz. Und gleichzeitig wissen wir, dass die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden allein solche Taten nicht immer verhindern können.
Wir müssen konstatieren, dass die anhaltende Hetze der vergangenen Monate gegen Geflüchtete durch Pegida, AfD und Co. einerseits dafür gesorgt hat, dass die Hemmschwellen bei den Tätern sinken und sie sich als Erfüllungsgehilfen des vermeintlichen Volkswillens fühlen. Die Täter sprechen den Opfern das Recht ab, hier bei uns zu leben, und leiten daraus für sich die Berechtigung zu gewalttätigen Angriffen ab. Andererseits hat diese Hetze dazu geführt, dass gesellschaftliche Grundwerte des Zusammenlebens zunehmend in Frage gestellt werden und es in Teilen der Bevölkerung mehr oder weniger heimliche Zustimmung und Rückendeckung für rassistische Gewalt gibt. Dieses Klima in Teilen der Gesellschaft müssen wir aufbrechen und darum kämpfen, dass völlig klar ist: Wer solche Taten begeht, begibt sich außerhalb des gesellschaftlichen Konsens.
So lange wir rassistische Gewalttaten nicht verhindern können, muss deren Opfern jede nötige und mögliche medizinische, psychologische und sozialpädagogische Hilfe offen stehen. Dazu gehört, dass den Tätern nicht die Genugtuung gegeben werden darf, dass sie ihr Ziel erreichen.
Damit ist dieser Erlass auch ein Signal an Rassisten, dass Gewaltstraftaten in Brandenburg geächtet werden und den Opfern nach einem solchen Angriff besonderer Schutz zuteil wird. Ich bin sehr froh und auch ein wenig stolz, dass es uns gelungen ist, eine solche Regelung zu schaffen. Bundesweit ist Brandenburg damit Vorreiter. Wir werden die Umsetzung des Erlasses konstruktiv begleiten und die Ergebnisse dokumentieren und darüber berichten.