13.03.2017
Dr. Andreas Bernig
Erschienen in: HavelBrandung (DIE LINKE.Brandenburg an der Havel, Brandenburg an der Havel, Brandenburg)

Mehr öffentliche Sicherheit durch Beschränkung der Freiheit?

Dr. Andreas Bernig, MdL

Schon Benjamin Franklin wusste: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Nach mehreren schweren Gewalttaten will auch in Deutschland so mancher Hardliner diesen Satz nicht mehr wahr haben. So stellte die CDU im Januar 2017 im Brandenburger Landtag den Antrag „Verteidigung der Sicherheit und Freiheit – Maßnahmen gegen Islamismus und Terrorismus verstärken!“, der neben Forderungen zur personellen Aufstockung von Polizei und Verfassungsschutz weitere Maßnahmen enthält.

Wenn es um die Wirksamkeit des Verfassungsschutzes geht, so ist eine generelle Skepsis wohl angebracht, zumal mit Blick auf die vielen Pannen in jüngster Vergangenheit. Außerdem ist die Forderung nach Personalaufstockung im Land und gleichzeitiger Zentralisierung beim Bund in sich widersprüchlich.

Was die Polizeistärke betrifft, so hat die Landesregierung seit 2013 erheblich umgesteuert und den Personalabbau gestoppt, den der CDU-Innenminister Jörg Schönbohm 2002 eingeleitet hatte. Bis 2012 sollten 1660 Stellen abgebaut und ein Personalbestand von 8000 erreicht werden. Es war ein Fehler, dass diese Politik unter Rot-Rot zunächst fortgesetzt wurde und sogar eine Reduzierung auf 7000 Stellen erfolgen sollte. Wegen der Kriminalitätsentwicklung hat die Landesregierung jedoch seit 2013 die Stellenzahl zunächst auf 7800 und inzwischen auf 8250 erhöht. Die CDU tut aber so, als hätte sie mit dem früheren Personalabbau nichts zu tun gehabt und als sei seitdem nichts passiert. Während unter Schönbohm gar nicht mehr für die Polizei ausgebildet wurde, stellen wir inzwischen 350 Anwärter jährlich ein – angesichts des Fachkräftemangels eine echte Herausforderung.

Eine weitere Forderung der CDU ist die Ausweitung der Videoüberwachung. Dabei hat der jährlich vorzulegende Bericht das bestätigt, was LINKE und auch die GdP immer erklärt haben, dass man mit Videoüberwachung Kriminalität nicht bekämpfen, sondern höchsten verdrängen kann. So sind zum Beispiel die Fahrraddiebstähle am Potsdamer Hauptbahnhof trotz Videoüberwachung erheblich angestiegen. Außerdem: Ein Selbstmordattentäter wird sich nicht von Videokameras abschrecken lassen, sondern sie eher für seine Selbstinszenierung nutzen. Im Übrigen lässt das Brandenburgische Polizeigesetz schon jetzt eine Ausweitung der Videoüberwachung nach entsprechender Beurteilung der Lage zu. Wir brauchen also keine schärferen Gesetze, sondern die konsequentere Anwendung der bestehenden. Das trifft auch auf die Forderung der CDU nach Fußfesseln für sogenannte Gefährder zu.

Des weiteren fordert die CDU eine Ausweitung der Schleierfahndung, also von verdachtsunabhängigen Kontrollen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Das allerdings wäre dann wahrscheinlich mit Racial Profiling (Fahndung nach dem Kriterium des fremdländischen Aussehens) verbunden, was dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes widerspricht. Und ein terrorbereiter deutscher Islamist wäre damit auch nicht zu erfassen.

Dass die rot-rote Koalition die Sicherheitslage ernst nimmt, zeigt ihr Entschließungsantrag, nach dem der Innenmister wirksamere Handlungsmöglichkeiten prüfen soll, damit tatsächlich mehr Sicherheit geschaffen, aber dabei die Freiheitsrechte der Bürger nicht unzulässig