01.02.2014
Frank Dahmen
Erschienen in: Erkner–ungefiltert (Erkner, Brandenburg)

Mangelhafter Haushaltsplan 2014

Erkner

Das kommunale Haushaltsrecht wird von Haushaltsgrundsätzen bestimmt. Sie heißen deshalb so, weil sie sich im Hinblick auf die Planung und anschließende Durchführung des Haushaltsplans einer Stadt bewährt haben. Ihre Einhaltung ist ein Qualitätsmerkmal des Plans, wie dieser ein Qualitätsmerkmal städtischer Finanzpolitik ist.


Müsste man der Haushaltsplanung der Stadt Erkner als Ausdruck politischen Handelns eine Note geben, würde man sie wohl mit „mangelhaft“ bewerten, weil der für 2014 unterbreitete Lösungsvorschlag an der politischen und rechtlichen Aufgabenstellung vorbeigeht.


Dies beginnt beim Grundsatz der Vorherigkeit. Laut § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sollte der Haushalt spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres beschlossen sein, um die Planung auch umsetzen zu können. Ist dies nicht der Fall, greift das Nothaushaltsrecht. Der Bürgermeister war auch diesmal nicht in der Lage, rechtzeitig eine entsprechende Planung vorzulegen.


Die nach § 85 BbgKVerf seit einigen Jahren vorgeschriebene „Eröffnungsbilanz“ fehlt noch immer. Offensichtlich ist die Inventur des Anlage- und Buchvermögens der Stadt noch nicht fertig oder es ist mittlerweile so viel Zeit ins Land gegangen, dass die Daten korrigiert werden müssten. Die Zeit schreitet voran, und Korrekturen sind nur bedingt zulässig.


Auch beim Jahresabschluss 2012 gemäß § 82 BbgKVerf herrschte Fehlanzeige. Er soll sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darstellen.


Es bleibt das Geheimnis des Bürgermeisters und der SPD/CDU-Mehrheit in der SVV, wie man eine Zustimmung zu einer Planung der Kämmerin geben kann, wenn nicht bekannt ist, auf welcher Grundlage sie aufbaut. Für die Jahre 2011 und 2012 existieren nur vorläufige Rechnungsergebnisse. Es fehlten die Jahres­abschlüsse der städtischen Unternehmen (Wohnungsgesellschaft) und des Eigenbetriebs (Sportzentrum). Mit Blick auf den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von Verwaltungshandeln ist es spannend, wie sich der Eigenbetrieb Sportzentrum rechnet.


Es ist sicher, dass dieses Vorzeigeobjekt ein „Groschengrab“ bleibt, legt man die Angaben im Haushaltsplan zu den sogenannten Transferausgaben (Leistung ohne Gegenleistung) zugrunde, wonach der im Jahre 2011 noch bei 65.000 Euro bezifferte Zuschuss an das Sportzentrum sich mittlerweile auf stolze 241.500 Euro belaufen soll. Dieser Umstand lässt erahnen, wie das Ergebnis für 2012 ausgefallen ist.


Im Jahre 2010 erklärte unsere Fraktion, als es um den Bau des Zentrums und die Etablierung des Eigenbetriebs ging: „Es muss ein Betreiberkonzept her, damit sich das Ganze rechnet.“ Womit wir bei dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit angelangt wären. Niemand verlangt von einer Planung, dass sie für alle Eventualitäten Vorsorge trifft, aber absehbare Risiken dürfen nicht verschwiegen werden. Das CityCenter Erkner, welches der Bürgermeister als sein Vorzeigeprojekt propagiert hat, wird vermutlich nie gebaut. Zu Erwarten sind vielmehr Schadensersatzforderungen des Investors und ein langwieriger Rechtsstreit. Dazu findet sich keine Aussage im Haushaltsplan.

So scheint das gesamte Dokumente eher nach der Devise erstellt worden zu sein: „Weniger ist mehr!“ Dies mag für die meisten Ausführungen des Bürgermeisters zutreffen. Im Falle des Haushaltsplans der Stadt wäre mehr Substanz aber „gut“ und nicht „mangelhaft“, und hätte es vielleicht ermöglicht, diesem nur schwer verständlichen Zahlenmonstrum zuzustimmen.

Frank Dahmen,
Kandidat zur Kommunalwahl am 25. Mai in Erk­ner auf der Liste der LINKEN